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AGB

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge, die über den B2B-Online-Shop der Novalia Deutschland GmbH (nachfolgend „B2B-Shop") geschlossen werden. Der B2B-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht gestattet.

Durch die Registrierung im B2B-Shop bestätigt der Besteller, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Die Novalia Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, Registrierungen abzulehnen oder Kundenkonten zu sperren, sofern die Unternehmenseigenschaft nicht nachgewiesen werden kann.

Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten in keinem Fall, auch dann nicht, wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.

Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Mitarbeiter werden erst durch unsere schriftliche oder elektronische Bestätigung verbindlich.

Unsere Angebote im B2B-Shop sind freibleibend. Bestellungen werden erst mit unserer Auftragsbestätigung verbindlich, die in der Regel per E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte Adresse übermittelt wird.

Die in Prospekten, Katalogen und im B2B-Shop enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

  1. Registrierung und Nutzerkonto

Die Nutzung des B2B-Shops setzt eine vorherige Registrierung und Freischaltung des Unternehmenskontos durch uns voraus. Bei der Registrierung sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die Daten des Ansprechpartners.

Der Besteller ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist er zur unverzüglichen Meldung verpflichtet. Bestellungen, die unter den Zugangsdaten des Bestellers aufgegeben werden, gehen zu seinen Lasten, sofern er den Missbrauch nicht zu vertreten hat.

Mehrere Nutzer eines Unternehmens können auf dasselbe Unternehmenskonto zugreifen, sofern dies mit uns vereinbart wurde. Der Besteller haftet für alle Handlungen seiner Nutzer.

  1. Vertragsschluss im B2B-Shop

Die Darstellung von Produkten im B2B-Shop stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Durch Absenden der Bestellung im B2B-Shop gibt der Besteller ein verbindliches Kaufangebot ab. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

Der Vertrag kommt erst mit Übersendung einer gesonderten Auftragsbestätigung oder spätestens mit Absendung der Ware zustande.

  1. Preise

Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anderes vereinbart, ab unserem Betrieb, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und Umsatzsteuer. Bei unseren Preisen handelt es sich um Nettopreise; die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.

Im B2B-Shop werden die jeweils gültigen Netto-Preislisten zugrunde gelegt. Sofern nicht anders vereinbart, gilt unsere bei Vertragsabschluss aktive Preisliste. Individuelle Konditionen oder Rabattvereinbarungen aus bestehenden Rahmenverträgen werden auf Anfrage berücksichtigt und können im Kundenkonto hinterlegt werden.

Wird die Ware verpackt geliefert, so berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Besteller in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben werden.

Ändern sich später als zwei Monate nach Vertragsabschluss öffentliche Abgaben, Lohn-, Material- oder Energiekosten oder andere im vereinbarten Preis enthaltene Fremdkosten oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt.

  1. Rückgabe von Ware

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im gewerblichen Handel nicht. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gewähren wir eine Rückgabefrist von 14 Tagen ab Wareneingang. Diese Rückgabemöglichkeit gewähren wir ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen:

– Es müssen sachliche Gründe für die Rückgabe bestehen. – Die Ware muss originalverpackt sowie frei von Gebrauchspuren sein. – Die Rückgabe ist vorab schriftlich oder über das Kundenkonto im B2B-Shop anzumelden und von uns zu genehmigen.

In Sonderanfertigung hergestellte Waren und Artikel, die speziell für den Besteller beschafft wurden, werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Ein Rücktritt vom Auftrag ist in diesen Fällen nur aus wichtigem, von uns zu vertretendem Grund möglich.

  1. Zahlungsbedingungen

Im B2B-Shop stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung, soweit diese für den jeweiligen Besteller freigeschaltet sind: – Rechnung (Zahlung auf Ziel gemäß vereinbarter Konditionen) – Vorkasse / Überweisung – weitere individuell vereinbarte Zahlungsarten

Zahlungen sind entsprechend den auf den Rechnungen genannten Zahlungszielen und Skonti ab Rechnungsdatum, ansonsten sofort netto zu leisten. Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Bestellers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Beträge unter 50 € sind ohne jeden Abzug zu zahlen. Am Fälligkeitstag muss uns der Betrag zur Verfügung stehen.

Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz der EZB zu berechnen.

Wechsel werden nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskont- und Einziehungsspesen trägt der Besteller.

Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, oder gerät der Besteller mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit schließen lassen (z.B. erhebliche Herabstufung des Limits bei unserer Warenkreditversicherung), stehen uns die Rechte aus § 321 BGB zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung fällig zu stellen.

Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Besteller nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Lieferung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir „ab Werk". Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch uns. Werden der Versand bzw. die Abnahme der Ware aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm die dadurch entstandenen Kosten berechnet.

Lieferungen erfolgen ausschließlich an die im Kundenkonto des B2B-Shops hinterlegten und von uns freigegebenen Lieferadressen. Der Besteller ist für die Richtigkeit und Aktualität der hinterlegten Lieferadressen verantwortlich.

Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.

Innerhalb einer Toleranz von bis zu 10% der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig; ihrem Umfang entsprechend ändert sich der Gesamtpreis.

Versandbereit gemeldete Ware ist vom Besteller unverzüglich zu übernehmen. Andernfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern.

Mangels besonderer Vereinbarung wählen wir das Transportmittel und den Transportweg.

Mit der Übergabe der Ware an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Werkes, geht die Gefahr bei allen Geschäften – auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen – auf den Besteller über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Bestellers. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Bestellers.

Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet.

Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Arbeitskämpfen sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.

  1. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor (Vorbehaltsware), und zwar bis zur Erfüllung sämtlicher – auch bedingter – Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund.

Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt.

Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung oder der Vermietung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt sicherungshalber an uns abgetreten.

Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verwendeten Waren zu.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

  1. Sachmängel

Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen oder Mustern des Bestellers zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Zusicherungen oder Garantien müssen ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet werden.

Sachmängel sind unverzüglich, spätestens sieben Tage seit Ablieferung, schriftlich oder über die Reklamationsfunktion im B2B-Shop anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.

Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstmusterung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Besteller bei Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können.

Solange der Besteller uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen.

Wir können nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern.

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur insoweit, als sie im Verhältnis zum Warenwert und zur Bedeutung des Mangels zumutbar sind. Ausgeschlossen sind Kosten des Bestellers im Zusammenhang mit dem Ein- und/oder Ausbau der mangelhaften Sache sowie Mehraufwendungen, die daraus entstehen, dass sich die Ware an einem anderen als dem vereinbarten Erfüllungsort befindet.

  1. Haftung

Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haften wir auf Schadensersatz – auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden; im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten sowie nicht bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei übernommenen Garantien sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Sind wir mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung in Verzug, kann der Besteller Ersatz des Verzugsschadens neben der Leistung verlangen; bei leichter Fahrlässigkeit jedoch beschränkt auf höchstens 10% des vereinbarten Preises für die in Verzug geratene Leistung.

Für die Verfügbarkeit des B2B-Shops übernehmen wir keine Garantie. Technisch bedingte Unterbrechungen oder Wartungsarbeiten begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Vertragliche Ansprüche des Bestellers aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

  1. Zeichnungen und Beschreibungen

An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu den Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben.

  1. Fertigungsmittel (Muster, Werkzeuge, Formen)

Herstellungskosten für Fertigungsmittel (Muster, Werkzeuge, Formen, Schablonen) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, dem Besteller gesondert berechnet. Dies gilt auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt werden müssen.

Für Fertigungsmittel beschränkt sich unsere Haftung auf die eigenübliche Sorgfalt. Kosten für Wartung, Lagerung und Pflege trägt der Besteller.

Setzt der Besteller während der Anfertigungszeit der Fertigungsmittel die Zusammenarbeit mit uns aus oder beendet er sie, gehen alle bis dahin entstandenen Herstellungskosten zu seinen Lasten.

Die Fertigungsmittel bleiben, auch wenn der Besteller sie bezahlt hat, mindestens bis zur Abwicklung des Liefervertrages in unserem Besitz. Danach ist der Besteller berechtigt, die Fertigungsmittel herauszuverlangen, wenn er allen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung vollständig nachgekommen ist.

Wir verwahren die Fertigungsmittel bis ein Jahr nach der letzten Lieferung an den Besteller. Die Verwahrungspflicht endet, wenn der Besteller trotz einer von uns schriftlich gesetzten Frist von einem Monat das Fertigungsmittel nicht herausverlangt und auch keine neue Bestellung aufgegeben hat.

Sofern wir Gegenstände nach vom Besteller übergebenen Zeichnungen, Modellen oder Mustern geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

  1. Gewichtsabweichungen

Entsprechend der Lieferbedingungen nach DIN 1193.

  1. Vertraulichkeit

Der Besteller wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und geheim halten, wenn wir sie als vertraulich bezeichnen oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse haben. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Geschäftsverbindung.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind, die beim Erhalt bereits bekannt waren oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden.

  1. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener und unternehmensbezogener Daten im Rahmen der Nutzung des B2B-Shops erfolgt gemäß unserer gesonderten Datenschutzerklärung für den B2B-Shop, die auf der Startseite des B2B-Shops abrufbar ist. Sämtliche kunden- und lieferbezogenen Daten werden mit Hilfe der EDV von uns verarbeitet und archiviert, soweit dies zur Vertragserfüllung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort, auch für die Pflichten des Bestellers, ist unser Geschäftssitz in Schwelm.

Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.


Novalia Deutschland GmbH
In der Graslake 35 
58332 Schwelm Tel: 02336 / 44162-0
E-Mail: info@novalia.pro 
Geschäftsführer: Thibaut Moulin und Philipp Seemann Amtsgericht Hagen, HRB 6080 

Ust.-Id.-Nr.: DE 126 448 822